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Charakteristisch für den Tauschhandel ist, dass
nicht mit Geld bezahlt wird, sondern mit Ware. Z. B. liefert Teilnehmer
A dem Teilnehmer B ein Produkte im Wert von 10.000 Euro, so hat
A auf seinem Konto ein Guthaben von 10.000 STB-Euro, der Verrechnungseinheit
der Tauschbörse. B wird versuchen, seinen Passiv-Saldo durch
Lieferung seiner Produkte an einen bereits bestehenden oder neuen
Teilnehmer der STB auszugleichen, während A sein Guthaben zum
Kauf nutzen kann. Die buchhalterische Verrechnung erfolgt über
die STB. Sie erhält die Buchhaltungsbelege, erstellt die Kontoauszüge
und macht die Abschlüsse. Für eine Transaktion fallen
Gebühren in der Höhe von max. 3,5 % des Tauschwertes zzgl.
der gesetzlichen MwSt. für beide Tauschpartner an. Die Registrierungsgebühr
beträgt einmalig 400,00 Euro zzgl. MwSt. Nach dem ersten Jahr
wird eine monatliche Bearbeitungsgebühr in der Höhe von
30,00 Euro zzgl. MwSt. fällig. Die Gebühren werden monatlich
mittels Bankeinzugsverfahren vom Bankkonto des STB-Teilnehmers abgebucht.
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Beispiele für Tauschhandel

Beispiel Einrichtungshaus:
Sie bestellen eine Planung für Inneneinrichtungen im Wert von 6.500
STB-Euro. Sie bezahlen nicht in bar, bieten dafür Ihre Produkte an STB -
Teilnehmer an.

Beispiel Firma Hoch-Tief:
Sie baut ein Lager im Auftrag eines Handelsunternehmens. Guthaben: 340.000
STB-Euro mit Garantien besichert. Interessierende Tauschobjekte im Gegenzug:
Eine Privatwohnung, Baumaterialien, Baumaschinen. |
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